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Wissenschaftliche Zeitschriften

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Verlagsrechte

1. Mit der Abgabe des Manuskriptes versichert der Autor, dass er allein befugt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Beitrag, einschließlich eventueller Bild- und anderer Reproduktionsvorlagen zu verfügen und dass der Beitrag keine Rechte Dritter verletzt.

2. In der Erweiterung von § 38 Abs. 1 UrhG räumt der Autor dem Verlag für die Dauer des Urheberrechts das räumliche und mengenmäßig unbeschränkte Recht der Vervielfältigung und Verbreitung (Verlagsrecht) beziehungsweise der unkörperlichen Wiedergabe des Beitrags ein, auch zur Verwertung außerhalb der Zeitschrift, für die er ursprünglich bestimmt war. Die Übertragung erfolgt auf die Dauer von fünf Jahren ausschließlich.

3. Die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten, insbesondere die Nutzungsrechte am Beitrag, so

a) das Recht der Übersetzung in Fremdsprachen, das Recht zum ganzen oder teilweisen Vorabdruck und Nachdruck – auch in Form eines Sonderdrucks –, zur Übersetzung in andere Sprachen, zu sonstiger Bearbeitung und zur Erstellung von Zusammenfassungen (Abstracts),

b) das Recht zur Veröffentlichung einer Mikrocopie-, Microfiche- und Microformausgabe, zur Nutzung im Wege von Bildschirmtext, Videotext und ähnlichen Verfahren, zur Aufzeichnung auf Bild- und/oder Tonträger und zu deren öffentlicher Wiedergabe,

c) das Recht zur maschinenlesbaren Erfassung und elektronischen Speicherung auf einem Datenträger und in einer eigenen oder fremden Online-Datenbank, das Recht, Teile des Beitrages (Beitragskopf mit Zusammenfassung und Schlüsselwörter in Deutsch und Englisch) ins Internet zu stellen, zum Download in einem eigenen oder fremden Rechner zur Wiedergabe am Bildschirm, sei es unmittelbar oder im Wege der Datenfernübertragung, sowie zur Bereithaltung in einer eigenen oder fremden Online-Datenbank zur Nutzung durch Dritte,

d) das Recht zu sonstiger Vervielfältigung, insbesondere durch fotomechanische oder ähnliche Verfahren und zur Nutzung im Rahmen eines so genannten Kopienversandes auf Bestellung,

e) das Recht zur Vergabe der vorgenannten Nutzungsrechte an Dritte im In- und Ausland sowie die von der Verwertungsgesellschaft WORT wahrgenommenen Rechte einschließlich der entsprechenden Vergütungsansprüche.

Der Verlag wird über die Rechte gemäß Punkt 3 und 3a nur mit Zustimmung des Autors verfügen und sich um eine angemessene Honorierung bemühen. Fotokopien für den persönlichen Gebrauch dürfen nur von den einzelnen Beiträgen oder Teilen daraus als einzelne Kopien erstellt werden.
Die Vervielfältigung und der Nachdruck von Veröffentlichungen aus der Abteilung Pflanzenschutzmittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist mit Quellenhinweis gestattet.

Ein Beleg ist einzusenden an: Schriftleitung Journal für Kulturpflanzen, Messeweg 11/12, D-38104 Braunschweig. Für die Richtigkeit der Angaben und ihrer Wiedergabe besteht keine Haftung.


 

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