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Landschaftsplanung. Christina von Haaren. 2004. 528 S., 20 sw-Fotos, 118 Zeichn., 19 Karten, 125 Tab., geb. ISBN 978-3-8252-8253-0. € 59,00

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Gefahr im Anflug

Stuttgart (ANU). Die Wirkung von Windkraftanlagen (WKA) auf Vogelbestände wurde bislang wohl unterschätzt, stellte die Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg im Rahmen eines Expertenhearings fest. Bei der Genehmigung der WKA müssten künftig Belange des Vogel- und des Fledermausschutzes viel stärker als bislang Berücksichtigung finden.

Um einerseits der umweltfreundlichen Energiegewinnung durch Windkraft und andererseits dem Schutz der Tiere gerecht zu werden, sind nach Darstellung der Landes-Umweltakademie gemeindeübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfungen mit überregionaler Betrachtungsweise erforderlich. Der Brandenburger Ornithologe Dr. Jürgen Kaatz stellte fest, dass alle WKA über 100 m Nabenhöhe kritisch für Zugvögel zu bewerten seien. Aus der Ferne wirkten die Rotorumdrehungen auf Vögel nicht besonders schnell – doch dies sei eine optische Täuschung. Ein Aufprall ende tödlich – auch für Fledermäuse: In Schweden sei beobachtet worden, dass sich im Nabenbereich aufgrund der entstehenden Reibungswärme viele Insekten sammeln, welche die nächtlichen Jäger anziehen, so Fledermausexperte Dr. Robert Brinkmann. Der Wilhelmshavener Ornithologe Dr. Klaus-Michael Exo bezifferte die Zahl der an Land-Standorten getöteten Vögel jährlich auf 50 pro Anlage. Da Zugvögel den WKA horizontal und nicht vertikal auswichen, komme es gerade bei langen Windrad-Ketten zu regelrechten Versperrungen der Zugrouten. Auch ziehende Fledermäuse seien entlang der Zugstrecke gefährdet, selbst wenn sich ihr Zugkorridor bodenfern in Höhe der gängigen Windkraftanlagen befindet, wurde weiter festgestellt. Das Verwaltungsgericht Dresden (Urteil vom 02.06.2003, 7 K 2583/02) habe deshalb die Ablehnung eines Bauvorbescheids für zwei geplante Windenergieanlagen aus Gründen des Fledermausschutzes bestätigt, indem es den strengen gesetzlichen Schutz (§ 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG) hervorhob. Um die Barrierewirkung der Anlagen so gering wie möglich zu halten, müssten Räume mit Verdichtungen des Vogel- und Fledermauszuges als Tabugebiete freigehalten werden, so die einhellige Feststellung der Experten. Des weiteren müssten die Anlagen längs und nicht quer zur Zugrichtung errichtet werden, um eine Riegelwirkung und großräumige Ablenkung zu vermeiden.


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