Sie sind hier:

Startseite

BEDE ist jetzt bei Ulmer

Unser Webshop jetzt mit Trusted-Shop Zertifikat!

Besonders sicher einkaufen - dafür steht das Siegel "Trusted Shop". Hohe Erwartungen an Sicherheit, Transparenz und tiefe Kundeninformation sind dabei zu erfüllen - wir erfüllen Sie!

Alles auf einen Blick!

Ulmer Online - Zeitschriftenkiosk

Die besten Fachzeitschriften mit Geschenk! >> Hier geht's zum Ulmer Online- Zeitschriftenkiosk!

RECHT UND GESETZ

Umweltprüfung für Bauleitpläne: Stellungnahme des BDLA zum Referentenentwurf für ein EAG Bau
(Teil I)

1 Einleitung: Zum Hintergrund des EAG-Bau
Am 03.06.2003 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien“ (EAG-Bau) vorgelegt. Anfang Juli 2003 fand die Verbändeanhörung statt, so dass voraussichtlich im Oktober 2003 der Gesetzentwurf im Kabinett der Bundesregierung beraten wird. Mit dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird Mitte 2004 gerechnet. Nachfolgend werden wesentliche Aspekte des Referentenentwurfs sowie die im Rahmen der Verbändeanhörung vertretene Stellungnahme des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) skizziert.
Ausgelöst wird das Gesetzgebungsverfahren durch die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rats über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL) vom 27. Juni 2001. Im Mittelpunkt stehen die Anpassungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und des Raumordnungsgesetzes (ROG). Die SUP-RL ist bis zum 21. Juli 2004 in das deutsche Recht umzusetzen. Falls das nicht gelingt, wird sie unmittelbar gelten.
Zur Vorbereitung der Novellierung hatte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) im Dezember 2001 u.a. eine Unabhängige Expertenkommission einberufen, die Vorschläge zur Umsetzung der SUP-RL in das Bauplanungsrecht entwickelt hat (BMVBW 2002; vgl. auch KAHL & HOPPENSTEDT 2003). Mit der Vorlage des Referentenentwurfs wurde ergänzend ein Praxistest durch das BMVBW eingeleitet. Mit der Durchführung dieses so genannten Planspiels von Städten und Gemeinden sollen die Regelungsvorschläge überprüft werden (KRAUTZBERGER & SCHLIEPKORTE 2003).
Parallel wird im Bundesumweltministerium an einem so genannten SUP-Stammgesetz gearbeitet. Da auch strukturell zwischen UVP und SUP zahlreiche Parallelen existieren, verfolgt das BMU den Ansatz, als zentralen Regelungsstandort der SUP das UVP-Gesetz zu nutzen. Es soll um einen neuen SUP-Teil erweitert werden. Darüber hinaus werden zusätzliche gesetzliche Regelungen in diversen Fachgesetzen auf Bundes- und Länderebene notwendig. Bezüglich der notwendigen Gesetzgebungsverfahren auf Länderebene ist bereits absehbar, dass eine rechtzeitige Anpassung von Ländergesetzen an die Vorgaben der SUP-RL bis zum Juli 2004 vielfach nicht erfolgen wird.
Zusätzlich wird im BMU derzeit ein Artikelgesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes entworfen, in dessen Folge mehere bestehende Gesetze zu Gunsten eines vorbeugenden Hochwasserschutzes geändert werden sollen (Eckpunkte abrufbar unter www.bmu.de). Davon sind auch Auswirkungen auf das Planungsrecht und das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum EAG Bau zu erwarten.
Vorab ist festzuhalten, dass eine Kommentierung der Umsetzung der SUP-Richtlinie im BauGB und ROG nur im Kontext des SUP-Stammgesetzes abschließend sein kann. Es bleibt zu hoffen, dass die Entwürfe im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch im notwendigen Maß aufeinander abgestimmt werden. Unabhängig von einer positiven Gesamteinschätzung sieht der BDLA noch Änderungsbedarf bei einer Reihe von Regelungsvorschlägen.

>> Weiter zu Teil II


Drucken Weiterleiten

 

© 2008 Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart | Kontakt: info@ulmer.de | Webimpressum | Rechtliche Hinweise

Webseite gestaltet mit ULMER CMS | Alle Infos unter http://cms.ulmer.de